Die persönliche Anteilnahme

Hinterbliebenen zu kondolieren – das ist für viele Menschen keine einfache Aufgabe. Oft bleibt eine gewisse Unsicherheit: Wie mache ich es richtig? Ich möchte nichts Falsches sagen oder schreiben.

Grundsätzlich raten wir immer, eine Kondolenz möglichst handschriftlich zu verfassen, z. B. als Kurzbrief oder Karte mit Umschlag. Hierzu gibt es in Buchhandlungen oft ein vielseitiges Sortiment. Für die Angehörigen hat die Beileidsbekundung eine wichtige Bedeutung, denn auf diese Weise erfahren sie Mitgefühl und Wertschätzung.

Mitgefühl statt Mitleid

Schreiben Sie in Ihren Worten, dass auch Sie traurig sind und welche Bedeutung der oder die Verstorbene in Ihrem Leben hatte. Hier gilt lediglich zu beachten, dass Floskeln und allgemeine Lebensweisheiten unbedingt vermieden werden sollten. Manchmal kann auch ein ausgewähltes Zitat genau das eigene Gefühl ausdrücken.

 

Wenn Sie eine besonders persönliche Beziehung zu den Hinterbliebenen haben, können Sie auch Ihre Hilfe anbieten, z. B. Entlastung im Alltag oder Begleitung bei Behördengängen. Oft sind Trauernde für jede Unterstützung dankbar.

ZITATE

 

Der Tod ordnet die Welt neu, scheinbar hat sich nichts verändert, und doch ist die Welt für uns ganz anders geworden.

Antoine de Saint-Exupéry

 

Gerade die Individualität ist das Ursprüngliche und Ewige im Menschen.

Friedrich Schlegel

 

Er hat seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen.

Psalm 91,11

 

Die Liebe, nur die Liebe ist Leben!

Hoffmann von Fallersleben

 

Wir hoffen immer, und in allen Dingen ist besser hoffen als verzweifeln.

Johann Wolfgang von Goethe

 

Wenn sich die Stille nun tief um uns breitet, so lass uns hören jenen vollen Klang der Welt, die unsichtbar sich um uns weitet.

Dietrich Bonhoeffer

 

Und auch Ihr habt nun Traurigkeit, aber ich will euch wiedersehen und euer Herz soll sich freuen und eure Freude soll niemand von euch nehmen.

Johannes 16,22

 

Nur durch die Liebe und den Tod berührt der Mensch das Unendliche.

Alexandre Dumas

 

Menschen sind wie Rosen. Jeder ist ein Kunstwerk, aber alle sind sie vergänglich!

Unbekannter Verfasser

 

Unser Leben geht hin in Verwandlung.

Rainer Maria Rilke

Die Regelung des eigenen Nachlasses

Möchten Sie Ihr Vermögen später selbstbestimmt vererben? Wenn Sie zu Lebzeiten keine Verfügungen hinterlegen, gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge.

Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachlass selbstbestimmt festzulegen. Dabei sind folgende Regeln zu beachten: Das Testament muss handschriftlich geschrieben werden. Es muss mit dem vollen Namenszug unterschrieben werden und Datum und Ort enthalten. Ein Fachanwalt/eine Fachanwältin oder ein Notar/eine Notarin, den/die wir Ihnen gerne vermitteln, kann Sie hierzu professionell beraten. Diese Leistung ist zwar mit Gebühren verbunden, kann aber später Unklarheiten ausschließen.

Wir bitten um Beachtung:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder einem Notar/einer Notarin.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Hinterlassenschaften aus dem Internet

Online-Banking, E-Mail-Accounts, Social Media, Online-Shopping oder Abonnements: Das Internet ist für die meisten Menschen ein wichtiges Medium, das zu ihrem Alltag gehört. Doch was passiert mit den Anmeldungen auf den Online-Portalen im Trauerfall?

Die Aktivitäten des/der Verstorbenen, persönliche Daten und Zugänge sollten möglichst kurzfristig verwaltet werden, damit für die Hinterbliebenen keine Zusatzbelastungen entstehen.

Um Ihnen den bestmöglichen und sichersten Service anbieten zu können, arbeiten wir mit dem exklusiven Kooperationspartner der Bestatterverbände und -innungen für digitale Nachlassdienste zusammen. Der u. a. von der Bundesregierung und dem BDI ausgezeichnete Dienstleister Columba gewährt eine rechtssichere und datenschutzkonforme technische Abwicklung.

Die Patientenverfügung

Mit diesem Dokument stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche im Falle einer schwerwiegenden Krankheit oder eines Unfalls zuverlässig berücksichtigt werden. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, zu kommunizieren, tritt die Patientenverfügung in Kraft, die für Ärzte/Ärztinnen und das Pflegepersonal bindend ist. Sie können genau festlegen, welche medizinischen Maßnahmen erwünscht oder nicht erwünscht sind.

 

Im Internet finden Sie hierzu allgemeine Downloads. Empfehlenswert ist es jedoch, dass Sie Ihre Vorstellungen möglichst genau aufschreiben. Der Arzt/die Ärztin oder der Anwalt/die Anwältin Ihres Vertrauens kann Sie hierzu beraten, um Unklarheiten zu vermeiden.

 

www.bmjv.de

Die Organspende

Sie kann das Leben von schwer erkrankten Patienten/Patientinnen retten oder ihnen zumindest eine bessere Lebensqualität gewährleisten: die Organspende. Mit einem entsprechenden Organspendeausweis können Sie dokumentieren, ob Sie in Ihrem eigenen Todesfall Organe spenden möchten. Eine bewusste Auseinandersetzung mit diesem Thema, vielleicht auch gemeinsam mit der Familie oder engen Freunden, ist immer hilfreich.

 

www.organspende-info.de 

Redner

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier können diese deaktiviert werden: Datenschutz   | OK